Beitrittsbestimmungen für Res Tipica.
Res Tipica ist das territoriale Marketing-Projekt von ANCI (Nationale Vereinigung der Kommunen Italiens) , dass die italienischen Gebiete, mit ihrer Identität und Eigentümlichkeit, schützt und fördert. Das Projekt ist entstanden um den unermesslichen landschaftlichen und kulturellen Reichtum unseres Landes zu schützen und zu fördern, um die laendliche Kultur aufzuwerten, um für die Anerkennung dieser Orte, die Kenntnisse und die Geschmacksarten zu kämpfen.
ART. 1
Der Zweck :
Das Projekt Res Tipica hat folgendes Ziel und Zweck :
? die territorialen Identitäten der lokalen Autonomien, einzeln oder in vereinigter Form, die als Res Tipica eingestuft wurden und als solche das Recht haben diese Benennung und das bildliche, registrierte Markenzeichen zu den vorgeschriebenen Konditionen dieser Bestimmungen zu führen, zu fördern und aufzuwerten;
? auftreten für aller lokale Autonomien, die etwas vorzuweisen haben, einen Wissens-und-Forschungsaustausch, der gleichzeitig auch eine Werkstätte der Ideen ist und auf den Schutz, die Aufwertung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der italienischen Gebiete hinzielt, beizufügen haben;
? die kulturellen Identitäten der italienischen Territorien zu schützen, indem man die historischen Begebenheiten, die persönlichen Erlebnisse, das althergebrachte Wissen, dass mit der echten Produktion verbunden ist, durchläuft;
? die italienischen Gebiete dem Ausland bekannt machen, indem man nicht nur ihren Reichtum und ihre Kultur, sonder auch Projekte von territorialem Marketing, die Investitionen vor Ort anziehen, ausbreitet;
? den lokalen Autonomien bewusst zu machen, wie notwendig es ist den Respekt vor dem kulturellen und umweltbedingten Reichtum mit der Notwendigkeit der Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Einklang zu bringen, indem eine öffentliche Verwaltung, die im Stande ist den Erwartungen der Bürger und der schon bestehenden Unternehmen gerecht zu werden, fördert.
ART. 2
Das Objekt :
1. Der Verwahrer des Markenzeichens Res Tipica ist ANCI und seine Nutzung ist der Regelung des Gesetzes 929/1942 und nachtraeglichen Änderungen unterworfen. Im Übrigen darf das Markenzeichen auf keinen Fall ohne eine vorher erteilte Genehmigung seitens ANCI von Dritten benutzt werden.
2. Dem Beitritt zu den Bestimmungen von Res Tipica und zu der Vereinigung, an die sich der Verband anschließt, muss mit einem Beschluss der Versammlung (Kommunalrat und Provinzrat) zugestimmt werden.
3. Die Kommunen, die einer Vereinigung der“ Städte der Identität“ zugehören, gehören, durch die Vermittlung Verbände und ohne eine weitere Beitrittserklärung, automatisch Res Tipica an.
ART. 3
Konditionen für die Zulassung zu den Verbänden :
1. Für die Konzession des Markenzeichens Res Tipica müssen die interessierten, lokalen Autonomien zusammen mit dem Beitrittsantrag, ein Projekt vorlegen, das gezielt die Existenz von charakteristischen Eigentümlichkeiten des Gebietes und seinem engen Bezug zu Geschichte und Kultur, sowie die Gleichartigkeit mit den Charakteristiken der einzelnen Verbände belegt.
2. Der Zustimmung eines Beitrittsantrages geht eine Prüfung über das Vorhandensein, der in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Konditionen voraus. Im Falle eines Fürspruches sind die interessierten lokalen Autonomien dann berechtigt das Markenzeichen zu nutzen.
3. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu stellen:
_______________ ANCI – Res Tipica, Via dei Prefetti 46, 00186 Roma______________
ART. 4
Ausführende Subjekte :
1. Für die Prüfung eines Beitrittsantrages, ist ein technisch – wissenschaftliches Komitee aufgestellt worden, das aus anerkannten Persönlichkeiten, die im Bereich des territorialen Marketing, des kulturellen und qualitativen Tourismus tätig sind, und aus Vertretern der Vereinigung der „Städte der Identität“ besteht.
ART. 5
Die Aufgaben der ausführenden Subjekte
1. Das technisch- wissenschaftliche Komitee wägt die Kandidaturen für die Zulassung der lokalen Autonomien ab. Das technisch-wissenschaftliche Komitee hat auch die Aufgabe die Angelegenheiten der Rücktrittserklärungen und der Ausschlüsse von Vereinigungen, die den, in dieser Bestimmung festgelegten Kriterien nicht mehr entsprechen, einzuleiten.
ART. 6
Gründe für den Rücktritt und Ausschluss
1. Der Grund für den Ausschluss einer Vereinigung aus dem Projekt Res Tipica ist das Fehlen von Erfordernissen, die zur Zulassung nötig sind, s. § 3.
2. Die lokalen Autonomien treten im dem selben Moment von Res Tipica zurück, in dem sie von der Vereinigung, der sie angehört haben, ausgeschlossen werden oder aus ihr austreten.
Der zurückgetretene Verband ist jedoch angehalten alle schon eingegangenen Verpflichtungen bis zur Ausführung des Ausschlusses zu erfüllen.
Rome, October 2006
Der Präsident von ANCI
Leonardo Domenici